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CORONA und was das Virus mit der Kügelepraxis macht…

Als allererstes und vielleicht das Wichtigste von allem:

DIE PRAXIS KANN FÜR SIE GEÖFFNET BLEIBEN!

 

Liebe Patientinnen, liebe Patienten, liebe Besucher dieser Seite,

ich glaube nicht, dass ich viele Worte über das, was derzeit wieder in unserem Land los ist, verlieren muss. Eigentlich bin ich einfach nur sprachlos über die Entwicklung der Corona-Pandemie.
Die derzeitigen Umstände zwingen mich jedoch dazu, Ihnen einige wichtige Neuigkeiten mitzuteilen.

Das neue Infektionsschutzgesetz IfSG vom 24.11.2021

  • Mit der neuen IfSG-Fassung vom 24.11.2021 kommt die Testpflicht für Therapeuten!
  • Mit der Testplicht kommt noch eine Dokumentations- und Meldepflicht obendrauf:
    ich muss die Kontrolle der Tests dokumentieren (exakte Form und Medium sind mir im Moment noch unbekannt) und der zuständigen Behörde (wahrscheinlich ist das Gesundheitsamt gemeint) alle 14 Tage melden.
  • Ich bin gegen das Corona-Virus geimpft und mache dreimal pro Woche einen Eigentest. So hoffe ich, dass ich sowohl den gesetzlichen Auflagen als auch der Sicherheit Ihnen gegenüber ausreichend Rechnung trage.
 
 

Was ist mit Ihrem Corona-Immunstatus?

  • Für Patienten folgt (meiner Meinung nach) aus dieser neuen bundesrechtlichen Regelung keine Testpflicht, dennoch kann sich eine solche Testpflicht aus den landesrechtlichen Corona-Schutz-Verordnungen jederzeit ergeben.
  • Bei Ärzten haben Patienten ein sozialversicherungsrechtliches Recht auf Behandlung, unabhängig davon, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Vertragsärzte sind zur medizinischen Versorgung verpflichtet.
    Der Zugang zu Heilpraktikern darf grundsätzlich im Vergleich zum Zutritt zu Arztpraxen durch Corona-Regeln jedoch nicht stärker beschränkt werden. (OVG Lüneburg, Beschluss vom 28.09.2021 – 13 MN 395/21).

Folgen der Corona-Pandemie für meine Tätigkeit als Heilpraktiker:

  • ich habe keine Lust dazu, verschiedene Corona-Sprechstunden für Geimpfte/Genesene bzw. Ungeimpfte/Ungenesene anzubieten. Das wäre wohl die einzig juristisch einwandfreie Möglichkeit, den Praxisbetrieb für alle (mit oder ohne irgendwelche Gs) aufrechtzuerhalten.
  • Da dies logistisch gesehen unmöglich ist, sichere ich mich und meine Praxis jetzt dadurch ab, dass auch bei mir ab jetzt die 3G-Regel gilt.
  • Die allermeisten von Ihnen sind sowieso geimpft, also wird es nur für ein paar wenige die Neuerung geben, dass ein tagesaktueller Antigen-Test mitgebracht und vorgelegt werden muss. Dies dürfte kein Problem sein.
  • Ich denke, dies ist für jeden von Ihnen nachvollziehbar, schließlich bin ich auch ein Stückweit für Ihre Gesundheit verantwortlich, wenn Sie bei mir ein- und ausgehen.
 
 

Fazit:

  • Ich dürfte, genauso wie ein Vertragsarzt, ALLE Menschen unabhängig von ihrem Immunstatus empfangen und behandeln.
  • Gleichzeitig möchte ich Ihnen die größtmögliche Sicherheit garantieren, dass Sie ohne erhöhtes Risiko einer Corona-Infektion zu mir kommen können.
  • Außerdem besteht für mich als Heilpraktiker stets die Gefahr, dass mir vom Gesundheitsamt die Erlaubnis entzogen werden kann, vor allem dann, wenn in der Praxis gegen das IfSG verstoßen wird. Und keiner von uns weiß, wie sich in nächster Zeit zum einen die Infektions- zum anderen die gesetzliche Lage verändern werden wird.
  • Ich bitte Sie daher, beim nächsten Besuch den Nachweis einer Impfung, einer Genesung oder einen tagesaktuellen Schnelltest mitzubringen.

 
 

Wie ist die Praxis auf das alles vorbereitet?

wer von Ihnen in den letzten Tagen bei mir war, wird es mitbekommen haben:
  • durch die Dokumentationspflichten im Rahmen des neuen IfSG sah ich mich an der Grenze meiner Tätigkeit als Heilpraktiker angekommen.
  • Es war mir bislang nicht möglich, sowohl Ihren als auch meinen Corona-Immunstatus in meiner Praxissoftware tagesaktuell und rechtssicher zu dokumentieren, was seit einer Woche verpflichtend ist.
  • Ich stand also vor der Entscheidung, die Praxis zu schließen oder allen erdenklichen Aufwand zu betreiben, dass sämtliche Gesetze eingehalten werden können. Das habe ich getan und das habe ich geschafft.
  • Bereits Anfang November war mir klar, dass die Corona-Lage wieder voll aus dem Ruder laufen würde und habe deshalb die komplette Praxisorganisation auf den Kopf gestellt.
  • Da gleichzeitig auch die Datenschutzgesetze Jahr für Jahr strenger werden, gab es einen regelrechten Rundumschlag hier!
    Schließlich muss ich Ihre Daten (welche genau, werde ich bestimmt bald erfahren und Ihnen mitteilen) künftig evtl. an das Gesundheitsamt übertragen, und das rechtssicher und verschlüsselt! Aber das muss der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ja ebenfalls..
  • Ich habe also die gesamte Praxis-Buchhaltung, die Patientenverwaltung, die Online-Terminbuchung, einfach alles, was mir nicht mehr Corona-konform erschien, auf den Kopf gestellt, geprüft und entsprechend verbessert.
  • Dabei bin ich vom allerschlimmsten ausgegangen und ich bin mir jetzt sicher, dass die Praxis für kommende (schwere oder weniger schwere) Zeiten sowohl Corona-beständig, Datenschutz-sicher und somit gut für die Zukunft gerüstet ist!
Wenn Sie irgendwelche Fragen haben, bitte ich Sie, sich jederzeit zu melden!
 
Mit den besten Wünschen für Sie und Ihre Familien, passen Sie auf sich auf und leiben Sie so gut es geht gesund 🌻
Ihr Michael Wubs

Neugierig auf mich und meine Praxis geworden? 

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